Aktuelles

An dieser Stelle informieren wir Sie über die wichtigsten und erfolgreichen Revisionsentscheidungen vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Die Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger verteidigt bundesweit erfolgreich in Revisionen im Strafrecht.

Für eine individuelle und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Revision können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

Revision: Totschlag beim gemeinsamen Drogenkonsum

von Dr. Böttner

Immer wieder beschäftigen die Rechtsprechung Fälle, in denen eine Person nach dem gemeinsamen Konsum von Betäubungsmitteln in einer Gruppe verstirbt. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, ob sich die Mitkonsumenten wegen eines Tötungsdeliktes strafbar gemacht haben, wenn sie dem Verstorbenen nicht halfen.

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Revision: Belastung durch Mitangeklagte bei einem „Deal“

von Dr. Böttner

In einer wichtigen Entscheidung beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit den Problemen, wenn nur ein Teil der Angeklagten einer Verständigung nach § 257c StPO zustimmen. Eine Verständigung dient dazu, ein Strafverfahren ressourcenschonend und effizient zu Ende zu bringen. In der Regel bietet das Gericht dem Angeklagten gegen ein Geständnis einen bestimmten Strafrahmen an. Der Angeklagte kann sodann entscheiden, ob er dieses Angebot annehmen möchte oder nicht.

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Erfolgreiches Wehren gegen die Vermögensabschöpfung (Einziehung)

von Dr. Böttner

Gerade im Wirtschaftsstrafrecht ist die Vermögensabschöpfung ein häufig unterschätztes Thema. Im Falle einer Verurteilung droht neben der eigentlichen Strafe auch die Einziehung nach §§ 73 ff. StGB. Die Einziehung dient der Abschöpfung des rechtswidrig erlangten Vermögensvorteils aus der Straftat, tritt als Maßnahme neben die eigentliche Strafe und kann die eigentliche Strafzahlung häufig deutlich übersteigen.

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