Aktuelles

An dieser Stelle informieren wir Sie über die wichtigsten und erfolgreichen Revisionsentscheidungen vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Die Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger verteidigt bundesweit erfolgreich in Revisionen im Strafrecht.

Für eine individuelle und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Revision können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

Das heimliche Verabreichen von Alkohol ist nicht immer strafbar

von Dr. Böttner

Der Umstand, dass Alkohol die Gesundheit schädigen kann, ist allgemein bekannt. Trotzdem ist der gemeinsame Konsum von Alkohol in der Gesellschaft üblich. Wer sich selbst freiverantwortlich betrinkt, begeht keine Körperverletzung, sondern eine eigenverantwortliche Selbstschädigung. Anders kann es aber beim sogenannten „Abfüllen“, also das gezielte Motivieren, größere Mengen Alkohol zu trinken, aussehen. Bereits im Jahr 1981 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt, dass mit solchem Verhalten der Tatbestand einer Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB in Form einer Gesundheitsschädigung erfüllt sein kann. Wer einen Rauschzustand bei einer anderen Person herbeiführt und dabei das Risiko der Gefährdung aufgrund überlegenen Sachwissens besser erfasst als die trinkende Person, macht sich unter Umständen also strafbar. Dafür muss der Rausch bei der betroffenen Person zur Bewusstlosigkeit führen oder zu vermehrtem Übergeben.

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Bundesverfassungsgericht über Voraussetzungen der Untersuchungshaft

von Dr. Böttner

Die Untersuchungshaft zählt zu den schwersten Eingriffen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Mit der Anordnung der Untersuchungshaft (U-Haft) wird dem Beschuldigten die Freiheit präventiv entzogen. Aufgrund der nur präventiven Inhaftierung sind an die U-Haft hohe Anforderungen zu stellen. Bei der Entziehung der Freiheit des Bürgers spielen auch immer verfassungsrechtliche Fragen eine Rolle.

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Revision: Zulässigkeit des Vorhalts zur Prüfung der Glaubwürdigkeit des Zeugen

von Dr. Böttner

Die Aussagekonstanz ist eines der wesentlichen Glaubwürdigkeitsmerkmale, um eine Aussage eines Zeugen zu beurteilen. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass wenn ein Zeuge mehrfach konstant eine Aussage im Kern identisch wiederholen kann, diese Aussage auf einem wahren Erleben basiert.

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