Aktuelles

An dieser Stelle informieren wir Sie über die wichtigsten und erfolgreichen Revisionsentscheidungen vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Die Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger verteidigt bundesweit erfolgreich in Revisionen im Strafrecht.

Für eine individuelle und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Revision können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

Ablehnung von befangenen Sachverständigen im Strafverfahren

von Dr. Böttner

Viele Prozesse behandeln Themen, von denen Juristen nur eingeschränkte Kenntnis haben. In diesen Fällen muss das Gericht auf externe Sachkunde zurückgreifen. Dies erfolgt durch einen Sachverständigen, der dem Gericht beispielsweise in einem Gutachten die Verletzungen des mutmaßlichen Opfers, die Blutalkoholkonzentration des Täters oder möglicherweise schuldausschließende psychische Erkrankungen aufzeigt. Der Sachverständige kann also in ganz erheblichem Umfang den Prozessausgang beeinflussen. Deswegen kann er auch nach den gleichen Maßgaben wie ein Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.

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Vortäuschen einer Straftat durch "Aufbauschen" der Schadenshöhe?

von Dr. Böttner

Es kommt gar nicht so selten vor, dass Menschen gewisse Straftaten vortäuschen. In vielen Fällen ist das Motiv dahinter, die Notwendigkeit einer Ausrede für das Verschwinden von Geld oder Gegenständen. Dabei stellt sich aber immer die Frage, wann in diesen Fällen tatsächlich das strafbare Vortäuschen einer Straftat nach § 145d StGB vorliegt. Dies ist insbesondere dann problematisch, wenn eine Straftat tatsächlich stattgefunden hat, der Anzeigeerstatter diese Straftat aber deutlich drastischer darstellt, als sie stattgefunden hat. Das OLG Hamm musste sich in einem Revisionsverfahren genau mit dieser Frage beschäftigen. Es ging im konkreten Fall darum, dass der Angeklagte gegenüber der Polizei eine falsche Angabe hinsichtlich der Höhe des entwendeten Geldes gemacht haben soll.

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DNA Spuren müssen nicht immer zu einer Verurteilung führen

von Dr. Böttner

Gerade DNA-Spuren und deren Verwertung führen in letzter Zeit vermehrt zu erfolgreichen Revisionen. Wenn die Polizei DNA-Spuren findet, wird Beschuldigten häufig suggeriert, sie seien zweifelsfrei überführt. Es obliegt dann dem Fachanwalt für Strafrecht darzulegen, dass der Beweiswert häufig nicht so hoch ist, wie oftmals angenommen. Aus der Praxis als Verteidiger in Revisionsverfahren kennen wir viele Beispiele, in denen Landgericht an den hohen Anforderungen der Prüfung und Darlegung von DNA-Spuren gescheitert sind und die Revision Erfolg hatte.

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