Aktuelle Revisionen Revisionsentscheidungen vor dem OLG und dem BGH
Aktuelles
An dieser Stelle informieren wir Sie über die wichtigsten und erfolgreichen Revisionsentscheidungen vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Die Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger verteidigt bundesweit erfolgreich in Revisionen im Strafrecht.
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Bei einer schwierigen Beweislage muss das Gericht eine lückenlose Beweiswürdigung in den Urteilsgründen aufzeigen. Der (angeblich) Geschädigte ist in einem Strafprozess meist der wichtigste und häufig der einzige Belastungszeuge. Umso wichtiger ist es, dass das Gericht dessen Aussage hinterfragt und – soweit vorhanden – mit weiteren Beweismitteln abgleicht. Vor allem wenn der Zeuge sich hinsichtlich wichtiger Tatumstände widerspricht und keine Angaben zur Wiedererkennung des Angeklagten im Urteil vorhanden sind, ist die Beweiswürdigung lückenhaft und kann mit der Revision angegriffen werden, da ein Verstoß gegen § 261 StPO vorliegt.
Mehr lesenSchweigt ein Angeklagter, darf ihm daraus kein Nachteil erwachsen. Bestehen Anhaltspunkte für eine Notwehrlage ist die für ihn günstigste Sachverhaltsvariante anzunehmen.
Mehr lesenAuf die Rechtsfigur des persönlichen Schadenseinschlags darf nur dann zurückgegriffen werden, wenn objektiv kein Schaden vorliegt. Die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Strafsachen in einem Strafverfahren wegen Untreue (§ 266 StGB) in zehn Fällen sowie Beihilfe zum Betrug (§ 263 StGB) hat zur Aufhebung des Urteils hinsichtlich der verhängten Strafe geführt. Mit der Revision konnte erfolgreich angegriffen werden, dass das Landgericht den entstanden Schaden falsch berechnet und rechtsfehlerhaft die Konstruktion des „persönlichen Schadenseinschlages“ angewendet hat.
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