Aktuelles

An dieser Stelle informieren wir Sie über die wichtigsten und erfolgreichen Revisionsentscheidungen vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Die Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger verteidigt bundesweit erfolgreich in Revisionen im Strafrecht.

Für eine individuelle und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Revision können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

Revisionsgrund: Rücktritt vom Versuch übersehen

von Dr. Böttner

Das Strafrecht belohnt den freiwilligen Rücktritt von einer versuchten Straftat. Wer freiwillig die „goldene Brücke“ zurück in die Legalität wählt, dem kommt eine Straffreiheit zugute. Dies gilt grundsätzlich für alle Straftatbestände, sofern der Erfolg der Tat noch nicht eingetreten ist. Vergisst ein Gericht bei einem versuchten Straftatbestand den Rücktritt zumindest in Betracht zu ziehen, stellt dies einen Fehler dar, der zu einer erfolgreichen Revision führt. In der Praxis sieht man immer wieder, dass die Gerichte den Rücktritt gar nicht sehen oder nur sehr oberflächlich behandeln. So auch hier:

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Beweiswürdigung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

von Dr. Böttner

Wenig überraschend ist der Besitz und das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln wie Cannabis, Heroin, Kokain oder Crystal Meth in Deutschland verboten. Welche Strafe konkret droht, ist im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt. Bei einer Verurteilung wegen eines Drogendelikts muss das Gericht einige Besonderheiten beachten. Insbesondere kommt es für die Strafhöhe ganz entscheidend darauf an, welche Art von Droge in welcher Menge gehandelt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun erneut entschieden, dass an die Beweiswürdigung des Gerichts im Betäubungsmittelstrafrecht hohe Anforderungen gestellt werden. Nur wenn der Handel lückenlos nachgewiesen werden kann, darf der Angeklagte deswegen verurteilt werden.

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Wiedererkennen des Täters durch Zeugen

von Dr. Böttner

Häufig kann ein Täter nur dadurch überführt werden, dass er von Zeugen wiedererkannt wird. Das Wiedererkennen eines Angeklagten durch einen Zeugen im Rahmen einer Hauptverhandlung alleine kann aber nicht ohne Weiteres Grundlage für eine Verurteilung sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Die Richter setzten der Würdigung einer Zeugenaussage, die sich auf die Identifizierung des Angeklagten bezieht, hohe Hürden. Denn häufig irren sich Zeugen, insbesondere wenn nur eine Person als möglicher Täter zur Verfügung steht. Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs lag der Vorwurf eines Versuchs des besonders schweren Raubes zu Grunde. Der Angeklagte war durch das Landgericht Aachen zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

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