Aktuelles

An dieser Stelle informieren wir Sie über die wichtigsten und erfolgreichen Revisionsentscheidungen vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Die Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger verteidigt bundesweit erfolgreich in Revisionen im Strafrecht.

Für eine individuelle und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Revision können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

Fehlerhafte Verurteilung führt zur Aufhebung in der Revision

von Dr. Böttner

Oft verwundert es, welche grundlegenden strafrechtlichen Fragen der Bundesgerichtshof (BGH) bei der Revision klären muss. In dem vorliegenden Fall ging es um den Tatbestand der Bedrohung nach § 241 I StGB. Das Landgericht Dortmund beurteilte falsch, wann jemand einen anderen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn gerichteten Verbrechens bedroht. Daher legte der Angeklagte durch seinen Rechtsanwalt erfolgreich Revision ein.

Mehr lesen

Erfolgreiche Revision beim Versuch der Tat

von Dr. Böttner

Oftmals beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) in der Revision mit grundlegenden Fragen zur Versuchsstrafbarkeit. Beispielsweise bereitet die Frage, wann ein Täter zur Tat unmittelbar ansetzt, in der Praxis den Gerichten häufig Schwierigkeiten. So auch in dem vorliegenden Fall, bei dem das Landgericht Kaiserslautern darüber zu entscheiden hatte, ob der Angeklagte bereits zur Tatausführung der Hehlerei unmittelbar angesetzt hat oder nicht.

Mehr lesen

Erfolgreiche Revision gegen Adhäsionsentscheidungen

von Dr. Böttner

In einigen Fällen droht dem Angeklagten im Strafverfahren nicht nur eine Strafe, sondern auch die Inanspruchnahme bezüglich Schadenersatzes und Schmerzensgeldes. Das sogenannte Adhäsionsverfahren ermöglicht es dem Geschädigten, der aufgrund einer Straftat Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche gegen den Täter hat, schon im Strafprozess etwaige Ansprüche geltend zu machen. Der zusätzliche Weg über die Zivilgerichte kann somit umgangen werden.

Mehr lesen