Revision Das Rechtsmittel Revision
Die Revision im Strafrecht
Im Bereich des Strafrechts ist kaum eine Aufgabe so anspruchsvoll, wie die Begründung einer erfolgreichen Revision. Im Gegensatz zur Berufung können schon kleine Fehler zur Unzulässigkeit des gesamten Revisionsvorbringens führen. Die Verteidigung in der Revision vor einem Oberlandesgericht (OLG) oder dem Bundesgerichtshof in Strafsachen (BGH) wird daher auch zu Recht als höchste Kunst der Strafverteidigung bezeichnet. Es handelt sich um das letzte Rechtsmittel der Strafprozessordnung (StPO) und damit um die letzte Chance, ein rechtsfehlerhaftes Urteil anzugreifen. Um einen reibungslosen Ablauf im Revisionsverfahren sicherzustellen und somit die Erfolgschancen zu erhöhen, sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt werden. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Böttner hat sich einschlägig auf das Revisionsrecht spezialisiert und ist in diesem seit über 15 Jahren tätig.
Die Revision unterscheidet sich maßgeblich von allen anderen Instanzen im Strafrecht. Es handelt sich fast immer um ein rein schriftliches Verfahren. Ferner wird das Urteil nur noch auf Rechtsfehler überprüft und neue Tatsachen können nicht mehr vorgebracht werden.
Sie können den Erfolg Ihrer Revision unter Berücksichtigung einiger wichtiger Faktoren maßgeblich beeinflussen und somit optimieren. Insbesondere im Bereich der Revision hängen die Erfolgsaussichten von der Erfahrung und Spezialisierung des Strafverteidigers ab.
Die Kosten einer Strafverteidigung in der Revision zum Bundesgerichtshof oder Oberlandesgericht können nicht pauschalisiert werden. Wie im Bereich der Strafverteidigung üblich, hängt dies maßgeblich von der rechtlichen Schwierigkeit des konkreten Falls und von dem zu erwartenden Aufwand ab.