Rechtsanwalt Dr. Böttner Fachanwalt für Strafrecht – Ihr Revisionsverteidiger
Rechtsanwalt Dr. Böttner – Fachanwalt für Strafrecht
Dr. Sascha Böttner – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht – gründete die auf das Strafrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger bereits im Jahre 2005. Schon frühzeitig legte er den Schwerpunkt auf die Revision im Strafrecht. Er ist bundesweit tätig und leitet bis zum heutigen Tag mit großer Hingabe und Begeisterung den revisionsrechtlichen Bereich der Kanzlei.
Die Zukunft nicht voraussehen, sondern möglich machen.
In diesem Zitat von Antoine de Saint-Exupéry steckt viel Wahrheit. Wenn es um die Frage der Durchführung eines Revisionsverfahrens im Strafrecht geht, haben Sie wahrscheinlich bereits eine lange Wegstrecke mit einer oftmals belastenden Hauptverhandlung hinter sich. Die Tatsacheninstanz hat Sie und Ihre Familie möglicherweise eine Menge Kraft und auch Geld gekostet. Vielleicht haben Sie auch bereits den Glauben an die Justiz oder (in hoffentlich seltenen Fällen) an Ihren bisherigen Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger verloren. Umso wichtiger ist es, dass Sie mit der Auswahl Ihres Revisionsanwalts eine gewissenhafte Entscheidung treffen, um die Zukunft Ihres Verfahrens zu gestalten.
Strafverteidiger Dr. Böttner | Hamburg | Frankfurt
Rechtsanwalt Dr. Böttner absolvierte im Jahr 2001 das Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrecht-Universität zu Kiel mit dem ersten Staatsexamen unter den besten 10 % der Absolventen seines Jahrganges mit zweistelligem Prädikatsexamen.
Während seines Referendariats konnte er besonders in der Station bei dem Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Schleswig-Holstein sowie bei einem der erfolgreichsten Hamburger Strafverteidiger in der Revision umfangreiche Einblicke in die Praxis der Revisionsgerichte erlangen. Er schloss anschließend seine Promotion im Strafrecht mit der höchsten Bewertung „summa cum laude“ ab.
Auch das zweite Staatsexamen – die zum Richteramt befähigende „große juristische Staatsprüfung“ – absolvierte er mit einem zweistelligen Prädikat unter den besten 5 % der Absolventen.
Strafverteidiger in der Revision
Trotz der weit überdurchschnittlichen Leistung hat Rechtsanwalt Dr. Böttner sich gegen die Annehmlichkeiten des Staatsdienstes oder einer Großkanzlei und für die Gründung der ausschließlich auf Strafrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger entschieden.
Aufbauend auf ständiger beruflicher Fortbildung und jahrelanger Erfahrung im Strafrecht erteilte die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg Herrn Rechtsanwalt Dr. Böttner die Befugnis, die Bezeichnung des „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.
Da selbst spezialisierte Strafverteidiger teilweise keine Freude an dem im Strafrecht sehr formal aufgebauten Revisionsrecht haben, war Rechtsanwalt Dr. Böttner aufgrund seiner Begeisterung für Revisionsverfahren von Beginn an der Ansprechpartner für die Übernahme der Verteidigung in der Revisionsinstanz und zählt heute zu den häufig empfohlenen und bundesweit tätigen Revisionsverteidigern.
Große Begeisterung gepaart mit dem entscheidenden Interesse am Strafrecht – von den grundlegenden Theorien des Strafgrundes bis hin zu aktuellster Rechtsprechung der Revisionsgerichte – sind für mich der Antrieb, meinen Mandanten in der Revision zur Seite zu stehen.
Die daraus resultierende und über die Jahre gewachsene Erfahrung in diesem Bereich hat Rechtsanwalt Dr. Böttner durch ständiges Studium der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte in Strafsachen selbstständig erweitert und bereits in zahlreichen erfolgreichen Revisionen unter Beweis gestellt. Wenn es um revisionsrechtliche Fragestellungen geht, kann Rechtsanwalt Dr. Böttner schon in der Tatsacheninstanz hinzugezogen werden, um dann in einer anschließenden Revision eine effektive Strafverteidigung sicherzustellen.
unverbindlicher Erstkontakt
Gern steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Böttner persönlich, per Telefon oder Videokonferenz zur Verfügung, um die Möglichkeit einer Beauftragung und den Gang des Revisionsverfahrens mit Ihnen zu besprechen. In den meisten Fällen handelt es sich bei der Revision im Strafrecht um ein rein schriftliches Verfahren. Wenn es doch einmal zu einer Hauptverhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kommen sollte, profitieren Sie von der Nähe unseres Kanzleistandortes in Frankfurt.
Eine kleine Auswahl an Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte, in denen auf die Revision hin die jeweiligen Strafurteile ganz oder teilweise aufgehoben worden sind, finden Sie unter „Aktuelle Revisionen“.
Sollten Sie eine Verteidigung in der Revision durch Rechtsanwalt Dr. Böttner wünschen, kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig, damit wir entsprechende Ressourcen für Sie reservieren können. Wenn Sie uns vorab nach Möglichkeit Ihr Urteil oder – sollte dies noch nicht vorliegen – die Anklageschrift zukommen lassen, wird Rechtsanwalt Dr. Böttner Ihnen erläutern, welche Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.