Berufung und Revision Was ist der Unterschied?
Was ist der Unterschied zwischen Berufung und Revision?
Die Unterscheidung zwischen Berufung und Revision führt häufig zu Verwirrung. Hat man den Unterschied jedoch einmal verstanden, fällt die Unterscheidung gar nicht mehr so schwer. An dieser Stelle möchten wir Ihnen aus diesem Grund den Unterschied zwischen Berufung und Revision im Strafrecht anschaulich erläutern.
Zunächst: Sowohl bei der Berufung als auch bei der Revision handelt es sich um Rechtsmittel, die eingelegt werden können, um ein ergangenes Urteil anzufechten. Beide Rechtsmittel führen dazu, dass das Urteil nicht rechtskräftig wird und die ausgeurteilte Strafe – egal ob es sich um eine Geld- oder Freiheitsstrafe handelt – noch nicht vollstreckt wird.
Berufung im Strafrecht
Bei der Berufung handelt es sich um ein Rechtsmittel gegen Urteile aus der ersten Instanz, dem Amtsgericht. Wenn Sie Berufung einlegen, fechten Sie das Urteil vom Amtsgericht an und verweisen Ihren Fall an die nächsthöhere Instanz – an das Landgericht. Beim Landgericht wird Ihr Fall in zweiter Instanz erneut verhandelt. Dabei wird ihr gesamter Fall, unbefangen vom Urteil des Amtsgerichts, neu verhandelt. Somit können zum Beispiel neue Beweisanträge gestellt werden oder neue Zeugen geladen werden.
Wichtig: Für die Berufung gilt das Verschlechterungsverbot, wenn nur der Angeklagte die Berufung eingelegt hat. Das bedeutet, dass das Urteil der Berufung nicht schlechter ausfallen kann, als das aufgehobene Urteils aus der ersten Instanz. Sie müssen also keine Angst davor haben, dass das Berufungsurteil schlechter ausfällt. Dieses Verschlechterungsverbot gilt jedoch nicht, wenn die Staatsanwaltschaft das Urteil angreift.
Revision im Strafrecht
Mit der Revision können alle Urteile – egal ob vom Landgericht oder Amtsgericht – angegriffen werden. Es kommt auch nicht darauf an, ob es sich um ein erstinstanzliches Urteil oder um ein Urteil nach einer Berufung handelt. In der Regel wird die Revision jedoch nur gegen Urteile vom Landgericht eingelegt und die Revision gegen amtsgerichtliche Urteile (die sogenannte „Sprungrevision") stellt eher die Ausnahme dar.
Durch die Revision wird das Urteil angefochten und an die nächsthöhere Instanz verwiesen. Über die Revision von Berufungsurteilen entscheidet das jeweilige Oberlandesgericht. Wird ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts angegriffen, geht die Revision zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe oder Leipzig. Hat die Revision Erfolg, wird in den meisten Fällen das Urteil an das Ausgangsgericht zurückverwiesen. Das bedeutet, dass Ihr Fall erneut vor dem Amtsgericht oder Landgericht verhandelt wird. Auch für die Revision gilt – sofern nur Sie das Urteil angegriffen haben und nicht auch die Staatsanwaltschaft – das Verschlechterungsverbot.
Der Unterschied der Revision zur Berufung besteht darin, dass ihr Fall nicht erneut vollumfänglich verhandelt wird, sondern das Urteil aus der vorherigen Instanz nur auf Rechtsfehler geprüft wird. Es geht daher um die Frage, ob das Gericht entweder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat oder aber das Recht in Ihrem Fall falsch angewandt hat.
Dies bedeutet auch, dass die Revision in den allermeisten Fällen als rein schriftliches Verfahren abläuft. Dies hat den Vorteil, dass Sie unabhängig von Ihrem Wohnort einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen können. Da die Revision strengen Formvorschriften unterliegt, sollten Sie einen Revisionsspezialisten mit Ihrer Revision beauftragen. Die Revision im Strafrecht gehört mit zu den anspruchsvollsten Aufgaben im Strafrecht und es handelt sich um das letzte Rechtsmittel, welches Sie einlegen können, um Ihre Verurteilung abzuwenden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Böttner
Die revisionsrechtliche Abteilung von Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger wird von Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Böttner persönlich geleitet. Durch die frühe Spezialisierung verfügt Rechtsanwalt Dr. Böttner über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Revision im Strafrecht. Sie können uns gerne jederzeit unverbindlich kontaktieren, um eine kostenfreie Ersteinschätzung hinsichtlich Ihrer Revision zu erhalten.