Rechtsanwalt für Revision im Strafrecht
Revision im Strafrecht – Höchste Kunst der Strafverteidigung
Die Revision (lat. Überprüfung) ist der anspruchsvollste Bereich des Strafrechts. Eine erfolgreiche Revision im Strafrecht setzt nicht nur die besten strafrechtlichen Kenntnisse, sondern auch Spezialkenntnisse im Revisionsverfahren voraus. Um sich die größten Erfolgschancen zu sichern, sollten Sie einen Experten für Ihre Revision beauftragen. Da es sich bei der Revision im Strafrecht meist um ein rein schriftliches Verfahren handelt, sind Sie bei der Auswahl Ihres Experten für die Revision örtlich nicht gebunden.
Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in Revisionen vor dem Bundesgerichtshof und den Oberlandesgerichten in Strafsachen zählt Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Böttner als Fachanwalt für Strafrecht zu den angesehensten Revisionsverteidigern. Mit seiner Expertise steht Rechtsanwalt Dr. Böttner Ihnen bundesweit zur Seite.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie erste Informationen zum Revisionsverfahren im Strafrecht. Die Revision ist im Strafrecht die Königsdisziplin und das letzte Mittel, um das Ruder herumzureißen. Je eher Sie sich an Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Böttner wenden, desto eher kann er für Sie alle Chancen und Möglichkeiten ausschöpfen. Gerne können Sie uns vorab Ihr Urteil oder, wenn dieses noch nicht vorliegt, die Anklageschrift übersenden.